Rechtliche Grundlagen bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien

Die Vermietung von Gewerbeimmobilien ist eine komplexe Angelegenheit, die fundierte rechtliche Kenntnisse erfordert. In diesem Artikel klären wir Sie über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen auf!

Geschäftsleute besprechen die rechtlichen Grundlagen für die Vermietung einer Gewerbeimmobilie

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Die Vermietung von Gewerbeimmobilien ist eine komplexe Angelegenheit, die fundierte rechtliche Kenntnisse erfordert. Sowohl Vermieter und Vermieterinnen als auch Mieter und Mieterinnen sollten sich entsprechend absichern und so langfristig für ein harmonisches Mietverhältnis zu sorgen. Wir erklären Ihnen das Mietrecht für Gewerbeimmobilien und was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Gewerbefläche untervermieten wollen.

 

Inhaltsverzeichnis

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Unterschiede zu Wohnimmobilien
  • Gestaltung des Mietvertrags
  • Gewerbemietzins und Nebenkosten
  • Kündigungsrecht und -fristen
  • Fazit

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Gewerbeimmobilien gilt weitgehende Vertragsfreiheit, was Mietzeit und -höhe betrifft, mit weniger Mieterschutz als bei Wohnimmobilien.
  • Die Kaution für Gewerbemietverträge kann deutlich mehr als drei Monatskaltmieten betragen.
  • Es gibt keine gesetzliche Mietpreisdeckelung für Gewerbeimmobilien.
  • Konkurrenzschutzklauseln verhindern die Vermietung an mehrere Mieter und Mieterinnen aus dem gleichen Gewerbe.
  • Nebenkosten wie Betriebs-, Heiz- und Instandhaltungskosten können auf den Mieter bzw. die Mieterin umgelegt werden und sollten im Vertrag klar geregelt sein.
     

 

Unterschiede zu Wohnimmobilien

Ob Büro, Lager oder Ladenlokal, Gewerbeimmobilien unterliegen anderen rechtlichen Regelungen als Wohnimmobilien. Während Wohnmietverträge stark durch Mieterschutzgesetze geprägt sind, bieten Gewerbemietverträge deutlich mehr Freiheit in der Vertragsgestaltung. 

Wichtige Aspekte sind dabei:

  • Im gewerblichen Mietverhältnis sind beide Parteien gleichgestellt.
  • Die Kaution kann deutlich mehr als maximal drei Monatskaltmieten betragen.
  • Es gibt keine Mietpreisdeckelung.
  • Durch den Konkurrenzschutz darf nicht an mehrere verschiedene Mieter und Mieterinnen aus einem ähnlichen oder dem gleichen Gewerbe vermietet werden.

 

Gestaltung des Mietvertrags

Die Gestaltung eines Gewerbemietvertrags erfordert besondere Sorgfalt. Wichtige Aspekte und Fallstricke sind hierbei:

  • Vertragsfreiheit: Bei Gewerbemieten gilt weitgehende Vertragsfreiheit bei Mietzeit und -höhe, mit weniger Mieterschutz als bei Wohnraum.
  • Vertragslaufzeit: Die Laufzeit des Mietvertrags sollte sorgfältig geprüft werden, und es sollte ein Optionsrecht für Vertragsverlängerungen eingeräumt werden.
  • Nutzung: Im Vertrag sollte genau geregelt sein, welche Räume und Nebenflächen wie genutzt werden dürfen.
  • Mietanpassungen: Die Art der Mietanpassungen, wie Staffel-, Index- oder Umsatzmieten, sollte von Anfang an festgelegt werden, ebenso wie die Umlage der Betriebskosten.
  • Konkurrenzschutz: Es sollten Konkurrenzschutzklauseln vereinbart werden, insbesondere bei Ladenlokalen in größeren Gebäudekomplexen.
  • Untervermietung: Für eine Untervermietung ist die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin erforderlich. Jedoch darf eine Ablehnung nur erfolgen, wenn die vermietende Partei eigene, entgegenstehende Interessen geltend machen kann.
  • Umsatzsteuer: Bei Gewerbeimmobilien kann der Vermieter bzw. die Vermieterin auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichten. Je nach Immobilie kann dies diverse Vorteile mit sich bringen.

 

Gewerbemietzins und Nebenkosten

Im Gegensatz zu Wohnimmobilien gibt es bei Gewerbeimmobilien keine gesetzliche Beschränkung der Mietpreishöhe. Der Mietzins kann zwischen Vermietern bzw. Vermieterinnen und Mietern bzw. Mieterinnen frei vereinbart werden und richtet sich nach Lage, Zustand und Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie. Zur Anpassung an wirtschaftliche Veränderungen bieten sich Staffel- oder Indexmieten an.

Nebenkosten wie Betriebs-, Heiz- und Instandhaltungskosten können auf den Mieter bzw. die Mieterin umgelegt werden. Im Mietvertrag sollte eine klare Regelung für diese Kosten und die regelmäßige Abrechnung festgehalten werden.
 

Kündigungsrecht und -fristen

Das Kündigungsrecht bei Gewerbeimmobilienverträgen ist flexibel gestaltbar, jedoch unterliegt es bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Üblicherweise beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist sechs Monate zum Quartalsende, kann aber durch vertragliche Vereinbarungen verlängert oder verkürzt werden (§ 580a BGB). 

Dabei muss die Kündigung dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens am dritten Werktag des Quartals vorliegen – andernfalls kann erst zum darauffolgenden Quartal gekündigt werden.

 

Fazit

Wer ein Gewerbe vermieten will, benötigt ein detailliertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Gewerbemietvertrag schafft dabei die wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Vermietung

Wir empfehlen Vermietern und Vermieterinnen, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um sämtliche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen und die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Sie suchen passende Interessenten und Interessentinnen für Ihre Gewerbeimmobilie? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind an folgenden Standorten für Sie im Einsatz:
 

 

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